Kosteneinsparung durch Personalkostenreduzierung

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Kosteneinsparung durch Personalkostenreduzierung

Laut dem Statistischen Bundesamt fallen zum Bruttoarbeitslohn zusätzlich in Deutschland Lohnnebenkosten i.H.v. ca. 28 % an.

Das bedeutet Kosten von 128,00 € bei 100,00 € Bruttolohn.

Bei einem durchschnittlichen Bruttolohn in 2016 i.H.v. 2.722,00 € verbleiben dem Arbeitnehmer laut dem Statistischen Bundesamt durchschnittlich 1.807,00 € netto.

„Das heißt, dass von Lohnkosten des Arbeitgebers i.H.v. durchschnittlich 3.780,55 € weniger als die Hälfte beim Arbeitnehmer verbleibt“, sagt Rechtsanwalt Norbert Jansen.

Aber es wird noch schlimmer 

„In den nächsten Jahren werden die Krankenversicherungsbeiträge, die Beiträge zur Pflegeversicherung und die Beiträge zur Rentenversicherung weiter steigen!

Es bleibt also noch weniger netto vom brutto und die Lohnkosten der Arbeitgeber werden weiter steigen.

Die klassischen Bruttolohnvereinbarungen funktionieren nicht mehr

Norbert Jansen meint, dass die Lohnkosten weiter steigen werden und immer weniger vom Bruttolohn bei den Arbeitern und Angestellten verbleibt.

Die meisten Arbeitgeber können die Erwartungen der Arbeitnehmer über die Anpassung des Nettolohns nicht mehr erfüllen.

Jüngste Trends zeigen ebenfalls, dass immer mehr Mitarbeiter ihr Einkommen durch einen Aushilfsjob im Nebenberuf aufbessern müssen.

„Niemand will mehr Abzüge als notwendig“

Die Arbeitnehmer wollen mehr netto vom brutto. Dies ist mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen schwer zu realisieren, aber möglich.

Gute Nachrichten: Mit der Nettolohnoptimierung Kosten sparen und mehr auszahlen

Vorteile für die Arbeitnehmer:

  • Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen
  • Nettoeinkommen erhöhen
  • Altersvorsorge verbessern

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Personalkosten senken
  • Mitarbeiter motivieren
  • Mitarbeiter gewinnen und langfristig an das Unternehmen binden
  • Risiken vermeiden – Strukturen optimieren

Folgen für das Unternehmen

  • Erhöhung der Liquidität
  • Erhöhung der Umsatzrendite
  • Senkung der Personalkosten
  • Gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit
  • Langfristige Bindung der Mitarbeiter
  • Wettbewerbsvorteile
  • Flexible Vergütungsmodelle
  • Reduzierung der Krankheits – und Fluktuationsrate
  • Attraktivität als Arbeitgeber verbessern

Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist es möglich mit den Arbeitnehmern entsprechende Vereinbarungen zu treffen, die Nettolohnoptimierung auch umsetzen zu können

Laut dem Fachbuch „Lexikon für das Lohnbüro“ können diverse Nettolohnoptimierungen umgesetzt werden, die im Ergebnis dafür sorgen, dass die Lohnkosten um bis zu 10 % gemindert werden können und die Arbeitnehmer trotzdem eine höhere Nettolohnauszahlung erhalten!

Weitere Informationen 

Ein kostenfreies Gespräch mit Rechtsanwalt Norbert Jansen zeigt Ihnen die Möglichkeiten der Umsetzung der Nettolohnoptimierung.

Zur Teilnahme füllen Sie bitte folgenden Fragebogen aus und klicken hier »

 

Kostenfreie Erstberatung mit Norbert Jansen (Rechtsanwalt)

Dauer ca. 45 Min.

Klicken Sie hier und melden sich an »

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