Grundsteuer für Hauseigentum: Zweite Steuererklärung kommt

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Grundsteuer für Hauseigentum

Bei der Grundsteuer für Hauseigentum … da geht noch was! – sagten sich die deutschen Politiker und forderten eine Reform. Mit “Reform” meinten sie eine neue Grundsteuererklärung. Die Grundsteuer, das ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der öffentlichen Hand. Sie deckte vor der Corona-Krise 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen. Aus denen wurden dann Straßen, Schwimmbäder, Theater und Beamtengehälter bezahlt. Es ist die jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden.

Doch ein vermietender Grundbesitzer kann diese Steuer über Nebenkostenabrechnungen auf die Mieter umlegen. So entgeht er ihr zumindest teilweise. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es nur um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge. 

36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewerten 

Grundsteuer für Hauseigentum
Grundsteuer für Hauseigentum: 36 Millionen Grundstücke müssen in Deutschland neu bewertet werden. 

Die Grundsteuer-Reform wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen. Nicht ganz unberechtigt. Denn bis heute berechnen die deutschen Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage veralteter Daten – von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westen Deutschlands. Ab 2025 soll nun die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Vorher müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. 

Laut Finanzministerium stehen die Steuerbehörden vor einem ihrer größten Projekte in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Für Hausbesitzer bedeutet das in den nächsten Monaten auch viel Arbeit. In diesem Sommer steht für sie so eine Art zweite Steuererklärung an. 

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Nach oben hin ist bei der Steuer alles offen

Grundsteuer für Hauseigentum
Die Höhe der Grundsteuer hängt von den sogenannten Hebesätzen ab.

Die Finanzämter ermitteln bei der Grundsteuer für Hauseigentum einen neuen Grundsteuerwert aus den von den Hausbesitzern eingereichten Daten. Er ist allerdings nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Wie viel dann ab 2025 fällig wird und ob sie als Grundeigentümer mehr oder vielleicht sogar weniger zahlen müssen als bisher, erfahren die Eigentümer erst knapp 3 Jahren. Die neue Höhe der Grundsteuer hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. Die Hebesätze können in den rund 11.000 deutschen Gemeinden zwischen 0 und mehr als 1000 Prozent liegen. Die Gemeinden wurden zwar angehalten, ihre Einnahmen in etwa auf dem gleichen Niveau zu belassen, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

Auf der Suche nach Parallelen schauen wir mal eben zurück auf die Einführung des Euro. Damals gab unsere Regierung die Richtlinie heraus, dass die neuen Euro-Preisschilder exakt dem vorgegebenen Umtauschkurs folgen sollten. Aber so mancher Händler hielt sich nicht daran. Schnell hatte die neue Währung ihren Spitznamen weg: “Teuro”. 

So oder ähnlich wird es wohl auch bei der neuen Grundsteuer ablaufen. 

Informationsbeschaffung wird auf den Bürger abgewälzt

Grundsteuer für Hauseigentümer
Eigentümer werden zu spät von der neuen Grundsteuererklärung erfahren.

Immobilienverbände und Steuerberater kritisieren das alles schon mal heftig. Viele Bürger wüssten gar nicht, dass sie diese Extra-Angaben im Sommer einreichen müssten. Zwar schreiben einige Kommunen die Hausbesitzer direkt an, Pflicht ist das aber nicht. Es darf also befürchtet werden, dass viele Eigentümer zu spät von der neuen Grundsteuererklärung erfahren werden. Aber das Zusammensuchen der nötigen Daten kann richtig aufwendig sein.

Weil die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden, sind manchmal mehr, und manchmal weniger Angaben gefragt. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert. Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands, Torsten Lüth, erwartet ein „riesiges Datenchaos“. Er kritisiert, die Last der Informationsbeschaffung werde auf die Steuerpflichtigen und auf die Steuerberater abgewälzt. „Es kann nicht sein, dass wir Steuerberater mühsam auf Datensuche gehen, während Behörden auf eben jenen Datenschätzen sitzen.“

Eigentümerverband verzweifelt

Auch der Eigentümerverband Haus und Grund erwartet Schwierigkeiten für seine Mitglieder. So müssen etwa die Bodenrichtwerte bei unabhängigen Gutachterausschüssen erfragt oder im Internet recherchiert werden. Größter Knackpunkt könnte aber das Baualter sein, sagt Sibylle Barent, die Steuerexpertin des Eigentümerverbandes. Hier müssten zum Beispiel Kernsanierungen berücksichtigt werden, welche die Restnutzungsdauer eines Hauses verlängern. 

Auch bei der Wohnfläche gibt es Stolperfallen: An- und Umbauten müssen notfalls sogar selbst ausgemessen werden. Stichtag für alle Angaben zu An- und Umbauten ist der 1. Januar 2022 Was danach noch verändert wurde, muss nicht berücksichtigt werden.

Grundsteuer für Hauseigentum – Wettlauf gegen die Zeit

Einreichen kann man die Grundsteuererklärung noch nicht: Das muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober dieses Jahres passieren. Es wird – mit sehr wenigen Ausnahmen – ausschließlich online über die Steuerplattform “Elster” passieren. Wenn man nicht rechtzeitig einreicht, drohen Verspätungszuschläge.

Hilfe können sich die Hausbesitzer von ihren Steuerberatern oder Eigentümervertretungen holen. Lohnsteuerhilfevereine dagegen dürfen in diesem Fall nicht beraten. Der Steuerberaterverband sieht sich vor einer Herkulesaufgabe. Würden sich alle Eigentümer an ihre Steuerberater wenden, könnten auf jeden Berater rund 400 Anfragen zukommen. Das allein ist neben dem Tagesgeschäft kaum stemmbar.

Als Sahnehäubchen obendrauf wurde der Zeitraum für die neue Grundsteuererklärung so gelegt, dass er zufällig mit den Corona-Schlussrechnungen zusammenfällt. Deutschlands Steuerberater beantragen nämlich derzeit auch Überbrückungshilfen für von der Pandemie betroffene Firmen. Es wird ein Wettlauf gegen die Zeit. Die Steuerberater fordern daher, dass Daten, die den Behörden bereits vorliegen, bereits vorausgefüllt werden müssen. Das würde viel Zeit sparen. Aber diese Forderung ist unrealistisch. Die staatlichen Behörden sind keine privatwirtschaftlich organisierten, konkurrenzfähigen Unternehmen. Wenn Sie von denen eine vorausgefüllte Steuererklärung verlangen, dann können sie auch gleich zum Bäcker gehen und nach Winterreifen fragen.

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